Die Elboy GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die gesetzlichen Anforderungen sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgelegt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.elboy-gmbh.com.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Webseite ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
Die Barrierefreiheit von Bildern und Grafiken wurde bereits verbessert, indem Alternativtexte bereitgestellt wurden. Wir werden diesen Aspekt weiter beobachten und bei neuen Inhalten berücksichtigen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Oktober 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte auf Basis einer Selbstbewertung mithilfe automatisierter Prüftools (z.B. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool, Google Lighthouse).
4. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Elboy GmbH
Anhaltstraße 30
14943 Luckenwalde
Telefon: ![]()
E-Mail: ![]()
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: ![]()